Wird die Frist mit Absolvierung einer 3-Tagesfortbildung neu gerechnet?
Nein! Das FahrlG lässt sich hierzu nicht aus. Gleichwohl verfahren viele Behörden so, dass sie automatisch mit dem Nachweis einer 3-Tagesfortbildung den 4-Jahreszeitraum neu berechnen.
Das ist nicht korrekt und kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Dadurch würden Fahrlehrer, die deutlich vor Ablauf des 4-Jahreszeitraums gingen, bestraft.