Das Finanzamt erkennt auch Trinkgelder im Rahmen eines Geschäftsessens (sofern sie im angemessenen Rahmen von 5 - 15% liegen) als Betriebsausgabe an, erwartet jedoch einen vom Kellner unterschriebenen Beleg für das Trinkgeld. Eine Kreditkartenabrechnung mit gesondertem Ausweis des Trinkgeldes ist ebenfalls in Ordnung. Andernfalls besteht zudem die Möglichkeit, einen Eigenbeleg auszustellen.
Wie Sie Trinkgelder richtig verbuchen, erfahren Sie hier: