Buchhaltung: Trinkgelder richtig verbuchen

Buchhaltung: Trinkgelder richtig verbuchen

   

In diesem Artikel geht es um Trinkgelder richtig zu verbuchen.



Wissensdatenbank
 
 
Trinkgeld verbuchen

Das Finanzamt erkennt auch Trinkgelder im Rahmen eines Geschäftsessens (sofern sie im angemessenen Rahmen von 5 - 15% liegen) als Betriebsausgabe an, erwartet jedoch einen vom Kellner unterschriebenen Beleg für das Trinkgeld. Eine Kreditkartenabrechnung mit gesondertem Ausweis des Trinkgeldes ist ebenfalls in Ordnung. Andernfalls besteht zudem die Möglichkeit, einen Eigenbeleg auszustellen.

Wie Sie Trinkgelder richtig verbuchen, erfahren Sie hier:

  1. Erstellen Sie eine Teilbuchung in der Transaktion, die Sie verbuchen möchten.
  2. In der zweiten Zeile geben Sie das Stichwort "Trinkgeld" als Buchungstext ein, das Konto "Bewirtungskosten" wird Ihnen automatisch vorgeschlagen.
  3. Ändern Sie die Steuer auf "keine USt." ab.
  4. Tragen Sie die Höhe des Trinkgelds ein.
  5. Der Betrag in der oberen Zeile wird automatisch angepasst, das richtige Buchungskonto ist hier ebenfalls Bewirtungskosten.
  6. Bestätigen Sie die Buchung mit Klick auf die blaue Schaltfläche.