Systematik von Soll- und Ist-Versteuerung
Die Einstellung der
Besteuerungsart (Soll- oder Ist-Versteuerung) hat nur Auswirkungen, wenn
Ausgangsrechnungen debitorisch gebucht werden*.
Wenn auf die Buchung mit Debitorenkonten verzichtet wird und nur Zahlungen
gebucht werden, ist zwangsläufig immer das Zahlungsdatum für die Berechnung der
Steuer maßgeblich (was umsatzsteuerlich der Ist-Versteuerung entspräche).
Ist- und Soll-Versteuerung sind Berechnungslogiken, welche sich in
bestimmten Auswertungen, wie der USt.-VA, den Kontenblättern und dem GDPdU-Export
auswirken, jedoch den zugrundeliegenden Buchungssatz in seiner Form
nicht verändern. Die Berechnung der fälligen Umsatzsteuer erfolgt anhand
der zugrundeliegenden Einstellung (Ist oder Soll) fiktiv und wird nicht hart
gebucht.
Durch diesen Ansatz ist ein jederzeitiger Wechsel zwischen
Ist- und Soll-Versteuerung möglich, was in den Auswertungen zu
unterschiedlichen Ergebnissen führt.
Wichtig: Die Einstellung
"Ist-" oder "Soll-Versteuerung" bedingt unmittelbar das
Ergebnis Ihrer Auswertungen.
Beim Auswerten einer Periode muss daher darauf geachtet werden, diejenige
Besteuerungsart einzustellen, welche für die auszuwertende Periode maßgeblich
war.
*Das debitorische Erfassen einer Ausgangsrechnung ist Voraussetzung, damit das System wissen kann, welches das für die Steuer maßgebliche Rechnungs-/Leistungsdatum ist und wie der Geschäftsvorfall somit umsatzsteuerlich zu werten ist.
Verhaltensregeln für Ist-Versteuerung
Für Ist-Versteuerer sind wichtige Verhaltensregeln zu berücksichtigen, damit die Umsatzsteuer korrekt berechnet und ausgewiesen werden kann.
1. Kein Ausgleich debitorisch eingebuchter Ausgangsrechnungen über das erweiterte Buchen unter "Erweitert"
2. Kein Splitting einer
Zahlung auf mehrere Debitorenkonten bei Zuweisung mehrerer
debitorisch gebuchter Rechnungen
3. Bei Überzahlung wird die Umsatzsteuer zum eingestellten Standard-Steuersatz berechnet
Im Detail werden die Punkte im Folgenden erläutert.
Berechnung der Steuer bei Zahlungen
Die Berechnung der
fälligen Umsatzsteuer erfolgt bei der Buchung einer Zahlung gegen ein
Debitorenkonto (in "Zahlungen")
a) zum Standard-Steuersatz, welcher in den Einstellungen definiert wird (ohne
zugewiesenen Beleg)
b) zu den mit der Belegbuchung erfassten Steuersätzen (bei zugewiesenem debitorisch
gebuchtem Beleg)
Unterzahlungen werden anteilig auf
die Steuersätze der Belegbuchung umgelegt.
Überzahlungen erfolgen zum Standard-Steuersatz.
Wichtig: die Berechnung der fälligen Umsatzsteuer erfolgt stets fiktiv und wird nicht hart gebucht.
Mit einem Wechsel von
Soll- zu Ist Versteuerung sowie der Veränderung des Standard-Steuersatzes,
können Sie die Berechnung jederzeit verändern.
Es ist nicht möglich, eine Buchung von einem Basiskonto gegen einen Debitor zu
einem anderen als dem eingestellten Standard-Steuersatz zu tätigen. Nur durch
die Zuweisung eines Belegs wird die Berechnung der
Umsatzsteuer analog der eröffnenden Debitorenbuchung am Beleg
durchgeführt.
Bei ausgleichenden Debitorenbuchungen ist somit ein Beleg zwingend
erforderlich.
Kein Ausgleich debitorisch eingebuchter Ausgangsrechnungen über das erweiterte Buchen
Aufgrund der
Systematik des Systems ist es nicht möglich, debitorisch erfasste
Ausgangsrechnungen über das erweiterte Buchen unter "Erweitert"
auszugleichen. Es erfolgt in diesem Fall keine Berechnung der fälligen
Umsatzsteuer.
Wenn Sie eine debitorisch eingebuchte Ausgangsrechnung über das erweiterte
Buchen ausgleichen möchten, arbeiten Sie bitte mit folgendem Workaround:
1. erstellen Sie ein “sonstiges Basiskonto”, welches in “Zahlungen” erscheint
2. erstellen Sie eine Transaktion zum Buchungsdatum auf dem Konto, weisen Sie den Beleg zu und buchen Sie gegen Debitor
3. Buchen Sie im erweiterten Buchen unter "Erweitert" den Saldo des sonstigen Basiskontos gegen das gewünschte Konto um
Typische Fälle wären die Verrechnung einer erhaltenen Anzahlung. So haben Sie das gleiche Resultat erzielt.
Keine Splittung einer Zahlung auf mehrere Debitorenkonten
Es ist nicht möglich, einen Beleg einer Buchung zuzuordnen; ein Beleg kann immer nur einer Transaktion, welche ggf. mehrere Splitbuchungen enthält, zugewiesen werden.
Bei der Zuweisung
mehrerer debitorisch gebuchter Belege mit unterschiedlichen Steuersätzen bzw.
einem Steuersatz, welcher nicht dem Standard-Steuersatz entspricht, kommt es zu
ungewünschten Berechnungen, wenn die Transaktion gesplittet wurde.
Aufgrund der Systematik des Systems (Zuweisung der Belege zu Transaktionen und
nicht zu einzelnen Buchungen) erfolgt die Berechnung die Umsatzsteuer anhand
der zugewiesenen Belege je Buchung und nicht je Transaktion.
Dies erfolgt nach dem “FirstInFirstOut-Prinzip”. Der zuerst zugewiesene Beleg
wird für die Berechnung der fälligen Umsatzsteuer der ersten Buchung einer
Transaktion zugrunde gelegt. Für einen etwaigen Restbetrag wird der nächste
zugewiesene Beleg verwendet etc.
Dies führt zu
folgendem Szenario:
Sie haben Kunden A eine Rechnung über 50€ mit 19% USt. gestellt, an Kunde B
eine Rechnung über 50€ 7%.
Kunde A bezahlt die Rechnungen für A und B mit einer Zahlung über 100€ an Sie.
Sie weisen die beiden debitorisch eingebuchten Belege der Zahlung zu.
Sie splitten die Zahlung und buchen 50€ an Debitor A und 50€ an Debitor B.
Das System kann Belege
nicht den einzelnen Buchungen zuordnen sondern nur der Transaktion. Die
Berechnungssystematik legt zunächst den ersten Beleg (19%) auf die erste
Buchung um. Diese wird vollständig ausgeglichen. Es erfolgt eine fiktive
Umbuchung von 19% USt.
Anschließend wird wieder der erste Beleg auf die zweite Buchung umgelegt. Es
erfolgt eine weitere fiktive Umbuchung von 19% USt.
Somit wurden nun beide Debitorenposten zwar ausgeglichen, die Berechnung der
Umsatzsteuer erfolgte jedoch nicht wie gewünscht.
In diesem Fall hätten Sie die Zahlung in zwei Transaktionen aufteilen müssen
(ggf. löschen und manuell anlegen) und jeden Beleg einer Zahlung
zuweisen.
Wichtig: Dieses Szenario betrifft Sie nur, wenn Sie
· Mehrere Belege mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen haben
· Diese einer Zahlung zuordnen
· Die Zahlung anschließend splitten (gegen ein oder mehrere Debitorenkonten)
Überzahlungen: Berechnung der USt. zum Standarderlöskonten-Steuersatz
Bei Überzahlungen wird der Restbetrag,
welcher nicht auf einen zugewiesenen Beleg umgelegt werden kann, zum Steuersatz
des definierten Standarderlöskontos für die Berechnung der Umsatzsteuer
kalkuliert.
Ihren Standarderlöskonten-Steuersatz definieren Sie mit Ihrem
Standarderlöskonto in “Einstellungen” → “Buchhalterische Einstellungen” →
“Standardkonto für Einnahmen”.