Buchhaltung: Erste Schritte mit Fibufix

Buchhaltung: Erste Schritte mit Fibufix

   
In diesem Artikel geht es um die erste Schritte mit Fibufix. 

1) Der richtige Ablauf für Sie

Zunächst verknüpfst  du Ihre Bankkonten mit Fibufix und laden Ihre Belege hoch, um sie anschließend zu kontrollieren.

Wichtig: Erst Belege hochladen, dann verbuchen! Verbuche eine Zahlung bevor der Beleg hochgeladen wurde, kann kein Beleg mehr automatisch zugewiesen werden.

2) Wo wird gebucht?

Nach dem Hochladen und Kontrollieren der Belege geht es ans Buchen. Für EÜ-Rechner ist nur der Punkt "Zahlungen" relevant.

Zahlungen

Zahlungen (Bank, Kasse, Auslagen etc.) werden hier gebucht.
Nach dem Hochladen eines Belegs sind folgende vier Szenarien möglich, wenn du eine Zahlung verbuchen möchten:

Buchungsszenarien BuchhaltungsButler

  1. Es ist automatisch ein Beleg zugewiesen worden und ein Buchungsvorschlag erfolgt (unbestätigt).
  2. Belegzuweisung und Buchungsvorschlag wurden bestätigt. Der Geschäftsvorfall ist abgeschlossen.
  3. Es wurde kein Beleg zugeordnet, es gibt aber einen Buchungsvorschlag der bestätigt werden könnte.
  4. Der Transaktion wurde kein Beleg zugeordnet und es gibt keinen Buchungsvorschlag.

 

Buchen der Einnahmen und Ausgaben

 

 

Auch ohne Kenntnisse der Kontenrahmen können sie selbst kontieren, indem du im Feld „Buchungstext“ ein Stichwort eingibst, sodass Ihnen die passenden Konten vorgeschlagen werden. Beispiele: "Taxi", "Bahn", "Kopierpapier".

Dokumente bzw. Belege

Als Bilanzierer aktiviere die Debitoren- und Kreditorenkonten in den Einstellungen.
Jetzt kannst du Eingangsbelege über Kreditorenkonten und Ausgangsrechnungen über Debitorenkonten verbuchen.

Sobald die Zahlung erfolgt ist, buchst du diese.
Die Zahlung wird in der Folge in "Zahlungen" gegen das Debitoren-/Kreditorenkonto verbucht um den "offenen Posten" auszugleichen.

Fibufix merkt sich, welche Kunden/Lieferanten über Debitoren-/Kreditorenkonten verbucht werden.

Erweitertes Buchen unter "Erweitert"

Buchungen, denen weder eine Zahlung noch ein Beleg zugrunde liegt, finden unter „Erweitert“ statt.
Beispiele: Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen, Lohn- und Gehaltszahlungen.