Fibufix schreibt bestimmte Kontenklassen automatisch fort, andere Kontenklassen (wie z.B. Erlös- und Aufwandskonten) werden zu Beginn eines Wirtschaftsjahres genullt.
In der Theorie müssen Sie daher, bei einer "perfekten Buchhaltung", außer im ersten Jahr Ihrer Buchhaltung mit Fibufix , keine EB-Werte buchen.
Lediglich das Vortragen des Saldos der Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten ist jedes Jahr notwendig, sofern Sie dies wünschen.
Im ersten Jahr Ihrer Buchhaltung mit Fibufix müssen Sie den Kontostand aller Finanzkonten erfassen.
Wählen Sie hierzu im Menü den Punkt "Zahlungen" aus und anschließend im Dropdown das gewünschte Zahlungskonto. Legen Sie dann eine manuelle Transaktion mit dem positiven oder negativen Kontostand an (achten Sie auf das richtige Vorzeichen) und wählen Sie als Datum den ersten Tag des Buchungsjahres. Als Gegenpartei schreiben Sie z.B. "Anfangsbestand". Anschließend kontieren Sie diese Transaktion bitte gegen das Konto 9000 ("Saldenvortrag").
Wenn Sie EB-Werte auf Sachkonten einbuchen möchten, können Sie dies im erweiterten Buchen unter "Erweitert" tun.
Am besten, Sie nehmen die Summen- und Saldenliste des Steuerberaters zur Hand und buchen die Werte dann einzeln ein. Achten Sie auf die richtige Soll/Haben-Stellung.
Als Gegenkonto nehmen Sie bitte das Konto 9000.
Wenn Sie unterjährig Summen einbuchen müssen, nehmen Sie bitte das Summenvortragskonto 9090.
Wenn sich im Rahmen des Jahresabschlusses ein anderer EB-Wert für das neue Wirtschaftsjahr ergibt als der Wert, den Sie in der SuSa in Fibufix sehen, können Sie diesen EB-Wert korrigieren.
Hierfür buchen Sie bitte zum Beginn des neuen Wirtschaftsjahres lediglich den Differenzbetrag im erweiterten Buchen ("Erweitert") auf dem entsprechenden Sachkonto gegen das Saldovortragskonto 9000.
Diese Buchungen werden bei der Datenübergabe an den Steuerberater wieder verworfen, da Ihr Steuerberater in seinem System bereits die korrekten EB-Werte vorliegen hat.
Alle Konten der Klassen "Umsatzsteuer" und "Vorsteuer" werden zu Beginn eines Wirtschaftsjahres genullt.
Sofern Sie als Bilanzierer das korrekte Saldo vortragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor.
Summieren Sie die folgenden Kontostände auf:
Alle Angaben sind im Kontenrahmen SKR03 | SKR04
Umsatzsteuer
1767 3817 Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen
1768 3818 Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Leistungen
1769 3839 Umsatzsteuer aus der Auslagerung von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager
1770 3800 Umsatzsteuer (andere Steuersätze, nicht 7% u. 19%)
1771 3801 Umsatzsteuer 7%
1772 3802 Umsatzsteuer 7% innergem. Erwerb
1774 3804 Umsatzsteuer 19% innergem. Erwerb
1776 3806 Umsatzsteuer 19%
1777 3807 Umsatzsteuer EG-Lieferungen
1778 3808 Umsatzsteuer aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 19 %
1779 3809 Umsatzsteuer 19% innergem. Erwerb ohne Vorsteuerabzug
1780 3820 Umsatzsteuer - Vorauszahlungen / Erstattungen
1781 3830 Umsatzsteuer - Vorauszahlungen 1/11 für Dauerfristverlängerung
1782 3832 Nachsteuer (KZ. 65)
1783 3851 Unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer (Kz. 69)
1784 3834 Umsatzsteuer aus EU-Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne UmSt.-ID
1785 3835 Umsatzsteuer nach § 13 b UStG ohne VSt-Abzug
1786 3836 Umsatzsteuer 7% innergem. Erwerb ohne Vorsteuerabzug
1787 3837 Umsatzsteuer nach § 13 b UStG mit VSt-Abzug 19%
1788 3850 Aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuer
1789 3840 Umsatzsteuer laufendes Jahr
sowie
Vorsteuer
1528 1376 Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a Abs. 2 UStG
1529 1377 Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 2 UStG
1556 1396 Nachträglich abziehbare Vorsteuer, bewegliche Wirtschaftsgüter
1557 1397 Zurückzuzahlende Vorsteuer, bewegliche Wirtschaftsgüter
1558 1398 Nachträglich abziehbare Vorsteuer, unbewegl. Wirtschaftsgüter
1559 1399 Zurückzuzahlende Vorsteuer, unbewegl. Wirtschaftsgüter
1570 1400 Abziehbare Vorsteuer
1571 1401 Abziehbare Vorsteuer 7%
1572 1402 Abziehbare Vorsteuer 7% innerg. Erwerb
1573 1436 Vorsteuer aus Erwerb als letzter Abnehmer innerhalb eines Dreiecksgeschäfts
1574 1404 Abziehbare Vorsteuer 19% innerg. Erwerb
1576 1406 Abziehbare Vorsteuer 19%
1577 1407 Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19%
1578 1408 Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG
1584 1432 Abziehbare Vorsteuer aus EG-Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne UmSt. ID
1587 1484 Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen UStVA Kz. 63
1588 1433 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer
Der Saldo dieser Konten wird auf das Konto 1790 | 3841 (Umsatzsteuer Vorjahr) als EB-Wert vorgetragen.
Der alte Saldo des Kontos 1790 | 3841 wird auf das Konto 1791 | 3845 (Umsatzsteuer frühere Jahre) umgebucht.