Häufig müssen Erträge und/oder Aufwendungen, die in einer Periode eingehen bzw. gezahlt werden einer späteren Periode zugeordnet werden (abgrenzen), um dem Verursachungsprinzip gerecht zu werden. Z.B. wurde die Miete für Januar bereits im Dezember gezahlt. Da diese Aufwendung wirtschaftlich dem Folgezeitraum (Januar) zugeordnet werden muss, muss der Betrag zum Zeitpunkt des Geldausgangs (Dezember) abgegrenzt werden. Zu der Zeit des tatsächlichen Verursachungszeitpunkts der Miete (Januar) muss dieser Abgrenzungsposten dann wieder aufgelöst werden.
(Aufwendungen, die im alten Jahr bezahlt wurden, wirtschaftlich aber in das Folgejahr gehören)
Für die Zahlung im alten Jahr ist ein Buchungssatz "Aktive Rechnungsabgrenzung" gegen "Bank" zu erstellen. Im Folgejahr wird der aktive Rechnungsabgrenzungsposten dann gegen das entsprechende Aufwandskonto aufgelöst.
Sie haben die Miete für Januar 2016 bereits im Dezember 2015 überwiesen. Bei der Miete fallen 19% Umsatzsteuer an, Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt. Es liegt jedoch keine Rechnung vor und laut Vertrag wäre die Miete erst am 01.01. fällig.
Zum Zahlungsdatum buchen Sie: Im neuen Jahr buchen Sie:
1.190 EUR 1.190 EUR
von 980; aRAP von 4210; Miete
an 1200; Bank an 980; aRAP
Sie buchen ohne Steuer. Sie buchen mit Steuer.
(Erträge, die im alten Jahr eingegangen sind, wirtschaftlich aber in das Folgejahr gehören)
Wenn die Zahlung eingeht, muss der Betrag in Fibufix von "Bank" gegen "Passive Rechnungsabgrenzung" gebucht werden. Im Folgejahr wird der passive Rechnungsabgrenzungsposten dann gegen das entsprechende Ertragskonto aufgelöst.
Sie erhalten im Dezember eine Zinszahlung für ein gewährtes Darlehen für das neue Jahr. Zinsen sind umsatzsteuerfrei (§4 Nr. 8a UStG).
Zum Zahlungsdatum buchen Sie: Im neuen Jahr buchen Sie:
500 EUR 500 EUR
von 1200; Bank von 990; pRAP
an 990; pRAP an 2650; Zinsertrag
Sie buchen ohne Steuer. Sie buchen ohne Steuer.