Buchhaltung: Übermittlungsprotokolle der USt.-VA erneut anfordern

Buchhaltung: Übermittlungsprotokolle der USt.-VA erneut anfordern

   

In diesem Artikel geht es um die Übermittlungsprotokolle der USt. mit Fibufix.



Wissensdatenbank
 
 
Übermittlungsprotokolle der USt.-VA erneut anfordern

Allgemeine Informationen zu Übermittlungsprotokollen

Das Übermittlungsprotokoll für die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss direkt beim Absenden der Daten lokal auf Ihrem Rechner abgespeichert werden. Das Protokoll steht nicht automatisch in Fibufix zur Verfügung und muss als Beleg hochgeladen werden, wenn Sie das Übermittlungsprotokoll in Fibufix benötigen.

Gebühren für erneute Anforderung von Protokollen

Sollten Sie Übermittlungsprotokolle vergessen haben zu speichern oder aus anderen Gründen erneut benötigen, so können wir Ihnen diese manuell erneut zur Verfügung stellen. Aufgrund des damit einhergehenden Aufwands ist dies nur gegen Gebühr möglich.

Für das erste Übertragungsprotokoll berechnen wir EUR 10,00 netto, jedes weitere Protokoll wird mit EUR 3,00 netto in Rechnung gestellt.

Übermittlungsprotokolle anfordern

Wenn Sie Übermittlungsprotokolle erneut anfordern möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular
  • Geben Sie die primäre E-Mail Adresse Ihres Kontos an (zu finden unter Firmendaten -> System-Daten)
  • Nennen Sie jeden Übermittlungszeitraum, für welchen Sie das Protokoll erneut benötigen
  • Bestätigen Sie die Kosten ("Hiermit bestätige ich Kosten i.H.v. EUR XX,XX für die erneute Zurverfügungstellung der Übermittlungsprotokolle")

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu maximal 2 Wochen in Anspruch nehmen kann. Wir bemühen uns jedoch stets um eine schnellere Bearbeitung. Vielen Dank.